Die richtige Taktik
für ein erfolgreiches Qualitätsmanagement
in Ihrer Praxis!
PVS PQ
Mit dem PVS Praxis Qualitätsmanagement (PVS PQ) Workshop helfen wir Ihnen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
In unseren auf den niedergelassenen Arzt und Zahnarzt individuell abgestimmten PVS PQ Workshops vermitteln wir Ihnen das anwendungsorientierte Grundlagenwissen
zur Einführung eines erfolgreichen Qualitätsmanagements in Ihrer Praxis.
aktueller Termin in Mülheim:
| 27.11.2010 | für Ärzte und Zahnärzte | Anmeldung |
Ärzte erhalten 10, Zahnärzte 9 Fortbildungspunkte.
aktuelle Termine in Berlin:
| 04.09.2010 | für Zahnärzte | Anmeldung |
| 30.10.2010 | für Ärzte | Anmeldung |
| 20.11.2010 | für Zahnärzte | Anmeldung |
| 04.12.2010 | für Ärzte | Anmeldung |
Ärzte erhalten 8, Zahnärzte 10 Fortbildungspunkte.
Weitere QM-Fortbildungen in Kooperation mit der Kieferorthopädischen Interessensgemeinschaft (KFO IG): www.kfo-ig.de (unter Fortbildung)
News
Mai 2009
Studie 2009
Neue Offenheit: Immer mehr Ärzte geben Fehler zu und entscheiden sich für QM
Qualitätsmanagement (QM) ist zur Routine in deutschen Arztpraxen geworden.
Das zeigt die aktuelle QM-Studie der Stiftung Gesundheit. Ob QM allerdings auch die Patientensicherheit erhöht,
ist unter den Praxisinhabern strittig.
Zum dritten Mal seit 2007 wurde die jährliche Studie „Qualitätsmanagement in der ärztlichen
Praxis“ durchgeführt. Neben den regelmäßig abgefragten Items (Soziodemographie, Bekanntheitsgrad
der Systeme, Informationsquellen, Anforderungen an ein QM-System, Bewertung
der Berater und Zertifizierer) wurde in diesem Jahr das Thema „Fehler“ und „Patientensicherheit“
intensiv behandelt.
QM ist im Kern ein Instrument zur (kontinuierlichen) Verbesserung von Strukturen und Arbeitsabläufen.
Es soll helfen, bessere Ergebnisse zu erzielen und Fehler zu vermeiden. Dies
trifft zusammen mit einem wachsenden Interesse an der Ärzteschaft zum Thema Fehler, Fehlervermeidung
und Umgang mit Fehlern. Die vorliegende Studie soll eine quantitative Dimension
in die Diskussion bringen und zugleich beleuchten, ob QM einen Einfluss auf Fehlerhäufigkeit
und Patientensicherheit hat.
Als Basis diente wiederum die Strukturdatenbank der Stiftung Gesundheit, die praktisch alle
in Deutschland niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Psychologischen Psychotherapeuten
(P/P) umfasst; einschließlich Praxistyp und –größe (Arztanzahl), Fachrichtung und Kontaktdaten.
Von den rund 128.000 Adressen der aktuell niedergelassenen Ärzte einschließlich reiner
Privatbehandler, 57.000 Zahnärzte sowie 21.000 P/P bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
in Deutschland liegt bei rund 140.000 Adressaten eine funktionierende EMail-Adresse vor.
Der Fragebogen wurde im Vergleich zu den Vorjahren leicht abgewandelt. Er umfasst insgesamt
24 Fragen und ist in fünf thematische Bereiche eingeteilt. „Über die Praxis und die Inhaberin/den Inhaber“, „Wissen über QM in der Praxis“, „Einführung von QM in der eigenen
Praxis“, „Wahl eines Dienstleisters“ und „Patientensicherheit und Qualitätsmanagement“.
Für Details in den ersten vier Bereichen wird auf die Studien vom Vorjahr verwiesen, der
fünfte Bereich wird weiter unten im Detail vorgestellt.
http://www.stiftung-gesundheit.de/forschung/studien.htm
Mai 2008
Studie 2008: Patienten bleiben wichtigste Zielgruppe
Qualitätsmanagement (QM) dient Ärzten insbesondere als Gütesiegel gegenüber den Patienten. Das hat die Studie "Qualitätsmanagement in der ärztlichen Praxis 2008" der Stiftung Gesundheit ergeben. Diesen Zweck messen 79 Prozent der niedergelassenen Ärzte in Deutschland dem QM zu.
Deutlich gewachsen im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Ärzte, die in QM auch einen Beleg der Güte gegenüber den Krankenkassen sehen. Ihr Anteil stieg von 51 Prozent in 2007 auf derzeit 68 Prozent. Dieser Zuwachs findet in einer Zeit statt, in der der ambulante Sektor "de-kollektiviert" wird. Krankenkassen schließen eigene Verträge und kündigen den Versorgungsauftrag einzelner Kassenärztlicher Vereinigungen.
Relativ konstant blieb die Anzahl an Ärzten, die die Güte-Dokumentation gegenüber anderen Gruppen als Ziel nannten: "Vor den eigenen Mitarbeitern" fiel von 42 Prozent in 2007 auf 39 Prozent in 2008, "der Kammer gegenüber" sank um einen Punkt auf 28 Prozent und "vor den Kollegen" blieb unverändert bei 22 Prozent.
Durchgeführt wurde die Erhebung von der Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse ( www.ggma.de ) im Auftrag der Stiftung Gesundheit. 30.149 Ärzte, Zahnärzte und Psychologische Psychotherapeuten wurden befragt, 1.260 Responder gaben valide Antwortsets. Das entspricht einer Antwortquote von 4,2 Prozent. Die gesamte Studie finden Sie unter:
http://www.stiftung-gesundheit.de/PDF/studien/Studie_QM_2008.pdf
Mai 2007
Studie 2007: Qualitätsmanagement in der ärztlichen Praxis
http://www.stiftung-gesundheit.de/PDF/studien/Studie_QM_2007.pdf
11.07.2007
Fachgruppe Gesundheitsökonomie
des Bundesverbandes Deutscher Volks- und Betriebswirte e.V.: Umfrage unter Ärzten und Zahnärzten zum Thema Qualitätsmanagement in der Arztpraxis
Die Ergebnisse der Umfrage bilden den inhaltlichen Einstieg in die Podiumsdiskussion am 26.10.2007 in Duisburg.
Zur Teilnahme an der Umfrage klicken Sie bitte hier:
www.fg-gesundheitsoekonomie.bdvb.de
30.12.2006
Beschlussbekanntmachung
17.11.2006
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie für Zahnärzte
(noch nicht in Kraft getreten)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18.10.2005 zur Einführung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements ist zum 01.01.2006 in Kraft getreten.
Laut Beschluss sind die geforderten Grundelemente und Instrumente nach den §§ 3 und 4 innerhalb von vier Jahren auf Grundlage des SGB V (§ 135 a Abs. 2 Nr. 2) umzusetzen.
Die Teilnahme an Fortbildungskursen zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement wird vom Gesetzgeber empfohlen.
Der § 135a Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Vertragsärzte, ....., sind nach Maßgabe der §§ 136a, 136b, 137 und 137d verpflichtet,
1. sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern
und
2. einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln .“
Weitergehende Erläuterung zu § 135a:
Dies ist erforderlich, da von den positiven Wirkungen des Qualitätsmanagements alle Leistungsbereiche profitieren sollten. Aus diesem Grunde werden die Leistungserbringer im ambulanten Bereich erstmals auch gesetzlich verpflichtet, systematisch und umfassend die Qualität ihrer Arbeit zu hinterfragen und Anstrengungen zu unternehmen, die Qualität ihrer Leistungen zu verbessern. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass der Umfang der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Qualitätsmanagement im ambulanten Bereich nicht zwingend gleichzusetzen ist mit dem Aufwand, der im stationären Bereich erforderlich ist. In der jeweiligen ambulanten Einrichtung hat der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis insbesondere in Bezug auf die personelle und strukturelle Ausstattung zu stehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat diese Maßnahmen durch Beschlüsse zu konkretisieren
nach oben
Seite drucken

